Diskussion:Informed consent: Unterschied zwischen den Versionen
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Abschnitt "In der Missbrauchsdebatte": Worin unterscheiden sich die Positionen der Rechten und Linken in der Missbrauchsdebatte? Hier und heute sehe ich da keinen Unterschied. Vielleicht gab es ihn in den USA, als Finkelhor den Begriff eingeführt hat, aber ohne Erklärung ist das nicht zu verstehen. In welchem Zusammenhang mit informed consent steht die Aussage, Finkelhor gehe davon aus, dass der sexuelle Missbrauch kaum Schäden verursacht?--[[Benutzer:Showerboy|Showerboy]] 12:10, 22. Jun. 2009 (GMT) | Abschnitt "In der Missbrauchsdebatte": Worin unterscheiden sich die Positionen der Rechten und Linken in der Missbrauchsdebatte? Hier und heute sehe ich da keinen Unterschied. Vielleicht gab es ihn in den USA, als Finkelhor den Begriff eingeführt hat, aber ohne Erklärung ist das nicht zu verstehen. In welchem Zusammenhang mit informed consent steht die Aussage, Finkelhor gehe davon aus, dass der sexuelle Missbrauch kaum Schäden verursacht?--[[Benutzer:Showerboy|Showerboy]] 12:10, 22. Jun. 2009 (GMT) | ||
:Ich gebe gerne zu, daß dies nicht gut formuliert ist, es steht aber auf meiner Liste ;-). Im übrigen: | |||
# die »typische Situation« ist die Zustimmung zu einer OP. Ohne Aufklärung kennt der Patient die Entscheidungsgründe nicht, er kann sich also nicht wirklich entscheiden; trotzdem liegt weder Zwang noch Täuschung vor, deshalb ist fehlende Aufklärung als neuer Willensmangel eingeführt worden. | |||
# Die Linke stellt auf Selbstbestimmung, die Rechte auf Moral ab, dieser Unterschied ist schon 100 Jahre alt (trotzdem arbeiten sie gut zusammen). Finkelhor ist sehr einflußreich und geschickt. Von seinem Fach (Soziologie) aus kann er kaum so apodiktisch formulieren, wie es karrierepolitisch gewünscht ist, und er vermeidet es sorgfältig, die Dämlichkeiten der Mißbrauchsforschung zu übernehmen, etwa das Argument, es gäbe immer schwerste Schäden. Der Erfolg gibt ihm recht, nicht wahr? [[Benutzer:Peter|Peter]] 13:08, 22. Jun. 2009 (GMT) |
Aktuelle Version vom 22. Juni 2009, 13:08 Uhr
Die Abschnitte "Juristisch" und "In der Missbrauchsdebatte" finde ich ziemlich unverständlich.
Abschnitt "Juristisch": Was ist eine "typische Situation"? Ist der Patient da geistig voll auf der Höhe? Das müsste er ja, wenn durch Aufklärung seine Handlungsfähigkeit gestärkt werden soll. Aber warum ist er in dieser Situation bei "simple consent" (schlichte Zustimmung) nicht zu einer eigenen (wenn auch uninformierten) Entscheidung imstande und warum kann er eine durch Zwang oder Täuschung herbeigeführte Zustimmung nicht anfechten?
Abschnitt "In der Missbrauchsdebatte": Worin unterscheiden sich die Positionen der Rechten und Linken in der Missbrauchsdebatte? Hier und heute sehe ich da keinen Unterschied. Vielleicht gab es ihn in den USA, als Finkelhor den Begriff eingeführt hat, aber ohne Erklärung ist das nicht zu verstehen. In welchem Zusammenhang mit informed consent steht die Aussage, Finkelhor gehe davon aus, dass der sexuelle Missbrauch kaum Schäden verursacht?--Showerboy 12:10, 22. Jun. 2009 (GMT)
- Ich gebe gerne zu, daß dies nicht gut formuliert ist, es steht aber auf meiner Liste ;-). Im übrigen:
- die »typische Situation« ist die Zustimmung zu einer OP. Ohne Aufklärung kennt der Patient die Entscheidungsgründe nicht, er kann sich also nicht wirklich entscheiden; trotzdem liegt weder Zwang noch Täuschung vor, deshalb ist fehlende Aufklärung als neuer Willensmangel eingeführt worden.
- Die Linke stellt auf Selbstbestimmung, die Rechte auf Moral ab, dieser Unterschied ist schon 100 Jahre alt (trotzdem arbeiten sie gut zusammen). Finkelhor ist sehr einflußreich und geschickt. Von seinem Fach (Soziologie) aus kann er kaum so apodiktisch formulieren, wie es karrierepolitisch gewünscht ist, und er vermeidet es sorgfältig, die Dämlichkeiten der Mißbrauchsforschung zu übernehmen, etwa das Argument, es gäbe immer schwerste Schäden. Der Erfolg gibt ihm recht, nicht wahr? Peter 13:08, 22. Jun. 2009 (GMT)