Pädokriminalität: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 26. Mai 2010, 02:12 Uhr
Der Begriff Pädokriminalität wird zusammenfassend für strafbare Handlungen im Themenkomplex rund um Sexuellen Missbrauch von Kindern, Kinderprostitution, Kinderhandel sowie Kinderpornographie[1] verwendet, jedoch zum Teil, v.a. im deutschen Sprachraum.[2], auch fälschlicherweise als Ersatz für den Begriff der Pädophilie, der die Neigung und keine Handlungen beschreibt.
Im Zuge der internationalen Ausweitung der Definition von "Kind" auf Unter-18-Jährige sind immer häufiger auch die entsprechenden Straftaten (bzw. eben fälschlicherweise Neigungen) in Bezug auf Jugendliche miteinbezogen (also Sexueller Missbrauch von Jugendlichen, Menschenhandel, Jugendpornographie, Hebephilie und Ephebophilie)[3].
Seine Verwendung ist umstritten, insbesondere BLs kritisieren den Begriff. In der BL-Szene ist der Begriff unüblich, meist werden eher die jeweiligen Straftaten direkt beim Namen genannt.
Verwendung des Begriffs
Ursprung aus dem internationalen Sprachgebrauch
Seit den ..er Jahren wird in diversen Schriftstücken von UNHCHR, WHO sowie UNICEF das Wort „Pädokriminalität“ (pédocriminalité, pedocriminality) verwendet[4]Quellenangabe fehlt! Demnach bezeichnet der Begriff im weitesten Sinne Straftaten, durch die Rechtsgüter von Kindern bzw. Minderjährigen verletzt werden (v.a. Straftaten gegen die Sexuelle Selbstbestimmung im 13. Abschnitt des StGB). Gemäß Lautmann wird er verwendet für ein Gemenge aus »Kinderprostitution, Kinderpornographie, Menschenhandel«, vor allem im Kontext internationaler Mißbrauchsunternehmer,[5].
Die Amalgamierung unterschiedlicher Tatbestände bzw. Kontexte in diesem Begriff dient der Zuständigkeitsbegründung. So gründet sich der »Rahmenbeschluss 2004/68/JI des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie«[6] auf eine Kompetenz zur Bekämpfung der »organisierten Kriminalität«, worunter Sexualstraftaten nur mit größter Mühe subsumiert werden können.[7] Diese Strategie wird im übrigen im Rahmenbeschluß expressis verbis genannt, wenn davon die Rede ist, daß die Strafen angehoben werden müssen, um weitere Instrumente anwendbar zu machen.[8]
Heutige und hiesige Verwendung
Der Begriff ist heute in den deutschen Sprachraum übernommen worden und nicht mehr auf Veröffentlichungen von Kinderschützern beschränkt. Auch Ermittlungsbehörden und Politiker verwenden zum Teil diesen Begriff[9].
Begriffliche Unklarheiten
Die Wortbildung ist unlogisch: „Pädokriminalität“ heißt wörtlich übersetzt „Kinderkriminalität“. Bei Kinder- und Jugendkriminalität geht es aber um minderjährige Täter. Jedoch trifft diese Kritik auch auf den zweiten Teil des Begriffs Pädophilie zu, da dieser eine sexuelle Neigung und nicht einfach „Liebe“ bezeichnet.
Unklar bleibt, welche Straftaten genau dazuzählen. So werden auf Basis der UN-Definition von Kindern als Personen unter 18 Jahren in letzter Zeit meist Sexueller Missbrauch von Jugendlichen und Jugendpornographie mit einbezogen, entgegen der Definition von Kindern im deutschen Recht.
Zudem bleibt unklar, welche kriminellen Personen mit einbezogen werden. Die Ableitung von Pädophilie suggeriert, dass pädophile Personen gemeint sind. Jedoch wird der Begriff im juristischen bzw. politischen Kontext meist auf alle Täter der genannten Straftaten angewendet, also insbesondere auch auf heterosexuelle Ersatzobjekttäter, welche den größten Anteil am sexuellen Missbrauch haben[10].
Insofern der Begriff als Ersatz für "Pädophilie" gebraucht wird, werden meist auch Hebephile und Ephebophile (bzw. Parthenophile) eingeschlossen.
Eine allgemeingültige bzw. gar in der Fachwelt anerkannte Definition des Begriffes gibt es bis dato nicht. [11]
Kontroverse um den Begriff
Befürwortung
Befürworter betonen die Trennung zwischen Neigung (Pädophilie) und (Strafbarer) Handlung (Pädokriminalität), welche durch diesen Begriff deutlicher gemacht werde. In den Augen der Befürworter des Begriffes ist die Bezeichnung Pädokriminalität sinnvoll, da sie im Gegensatz zu anderen Begriffen den Sachverhalt insgesamt eindeutiger bezeichne und nicht nur juristische oder medizinische Teilaspekte des sexuellen Missbrauchs von Kindern bzw. verwandter Straftaten.
Viele Kinderschützer sind der Meinung, dass der psychiatrische Begriff „Pädophilie“ unpassend sei, da er das Wort „Liebe“ beinhaltet. Entsprechend wird das Wort „pädokriminell“ oft als Ersatz zum Begriff „pädophil“ gebraucht, der als verharmlosend abgelehnt wird.
Kritik
Kritiker sehen in ihm ein parteiliches Kunstwort. Der Begriff bzw. das zugehörige Adjektiv „pädokriminell“ werde oft in der politischen Auseinandersetzung benutzt, um fälschlicherweise Pädophilie mit Kriminalität gleichzusetzen.
Er eigne sich nicht für eine sachliche Auseinandersetzung mit den Themen Pädophilie, sexueller Missbrauch von Kindern und Kinderpornographie, da die Vermischung mehrerer Aspekte in einem Wort eine differenzierte Diskussion erschwere. Verschiedene Straftaten, Alterskategorien, Täter und sexuelle Neigungen werden in einen Topf geworfen.
Er entspringe der Motivation von Ermittlern, einen Sonderstatus zu begründen für spezielle Ermittlungsgruppierungen, Sonderrechte und Strafrechtsänderungen sowie diene der Selbstaufwertung.
Weblinks
- Dieser Artikel wurde ursprünglich auf Basis u.a. der gleichnamigen Wikipedia-Seite in den Versionen vom 23. Mai 2009 und 24. Mai 2004 (von Benutzer Mondlichtschatten) erstellt.
Quellen
- ↑ Lautmann, Moralpanik: Mißbrauch, Monat, Okt. 1998: ein Gemenge aus »Kinderprostitution, Kinderpornographie, Menschenhandel«
- ↑ Quellenangabe fehlt!
- ↑ Belege nötig
- ↑ Quelle nötig, insbesondere wäre interessant, seit wann der Begriff existiert (90er Jahre?)
- ↑ Lautmann, Moralpanik: Mißbrauch, Monat, Okt. 1998
- ↑ ABl. L 13 vom 20.1.2004, S. 44–48 CELEX-Nummer: 32004F0068
- ↑ Vgl. dazu Böllinger, Fundstelle wird wg bit rot – ich sage aber nicht, wo ;-) – nachgetragen
- ↑ HÄH? Versteh das nicht! l. c., Narratio, Zif. 9. [und was ist das für eine Fundstelle? bitte ausführlicher hinschreiben!]
- ↑ Medieninformation des Landeskriminalamtes Baden Württemberg vom 22. Mai 2006 und vom 19. April 2005
- ↑ Siehe Täter Sexuellen Missbrauchs
- ↑ oder doch? sucht belege!