Stefan-Text: Unterschied zwischen den Versionen

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== Öffentliche Reaktionen ==
== Öffentliche Reaktionen ==
Der Text wurde in der medialen Berichterstattung meist als kinderpornographisch bezeichnet, auch nach dem Freispruch.{{Zitation}}<ref>Quelle?</ref> Die CDU Rheinland-Pfalz kritisierte den Freispruch.  
Der Text wurde in der medialen Berichterstattung meist als kinderpornographisch bezeichnet, auch nach dem Freispruch.{{Zitation}}<ref>Quelle?</ref> Die CDU Rheinland-Pfalz kritisierte den Freispruch.<ref>[http://www.cdurlp.de/no_cache/w3c/pressestelle/meldungen/aktuelles/artikel/1287/100 Pädophilie / Urteil des OLG Koblenz: Null Toleranz für Kinderschänder]</ref>


== Literatur ==
== Literatur ==

Version vom 25. Juli 2009, 10:50 Uhr

Der Stefan-Text ist eine nach Angaben des Autors autobiografische Niederschrift zweier als Junge erlebter Freundschaften zu Männern, die auch sexuelle Handlungen mit einschlossen. Der Text war wegen seines angeblich kinderpornographischen Charakters von 2003 bis 2005 Gegenstand einer juristischen Auseinandersetzung, die schließlich in einem Freispruch mit deutlicher Rüge der Vorinstanzen endete.

Herkunft

Der Text wurde im Jahr 1995 von Stefan Keck, ehemaliger Betreiber der Webseite Bücherkiste, per Mail versendet, der selbst behauptete, ein Bekannter von ihm war der Author.[1]

Verbreitung

Etwa Anfang 2003 stellte Ilja den Text auf seine Datensammlung zu sexuellen Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern (PRD). Als Reaktion auf die Anklage zensierte Ilja den Text.[2]. Der Text wurde mehrfach weiter verbreitet. Ein Abdruck in der Gigi Nr. 27 wurde von Ermittlungsbehörden nicht beanstandet.[3] Nach dem späteren Freispruch wurde der Text unter anderem auf dem Jungsforum, auf Seventeen6 und auf dem Schutzalter-Blog veröffentlicht.[4]

Gerichtsverfahren

Am 25. März 2003 wurden die Betreiber des PRD, Ilja sowie Dieter Gieseking, der den Text ebenfalls auf die damalige Webseite der K13 online gestellt hatte, vom Amtsgericht Trier der Verbreitung von Kinderpornographie für schuldig gesprochen. Auch das Landgericht Trier bestätigte die Haftstrafen. Am 26. September 2005 hob das Oberlandesgericht Koblenz diese Urteile mit einer starken Rüge der Vorinstanzen auf und sprach beide frei [5]

Begründung des Strafurteils

("denen wird warm dabei", Kontext, ..)

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Begründung des Freispruchs

Die Hauptargumentation für den Freispruch lässt sich mit den Worten der LitV-Redaktion zusammenfassen:

„Auch ein Text, der den sexuellen Mißbrauch eines Kindes schildert, ist nur dann pornographisch, wenn er die allgemeinen Kriterien für das Vorliegen einer pornographischen Darstellung erfüllt.“

Leitsatz zum Urteil: [http://litv.fpc.li/beitraege/urteil1.html

Heutige rechtliche Einschätzung

Im Zuge der Strafrechtsverschärfung 2008 wurde im Jungsforum die Frage diskutiert, ob die Verbreitung des Textes strafbar sein kann. Mignon kam zu folgendem Fazit: [6]

„Der Stefan-Text kann als Billigung der darin beschriebenen Straftaten gesehen werden. Die Frage der Störung des öffentlichen Friedens bleibt fraglich, ist aber mangels entsprechender Urteile nicht mit Sicherheit zu verneinen. Straffrei kann er weiterverbreitet werden, wenn man dabei nicht das Ansinnen zum Ausdruck bringt, die darin beschriebenen Straftaten gutzuheißen. Im Zweifel kann es sinnvoll sein, sich explizit von einer Gutheißung der damaligen Straftaten zu distanzieren, wobei man gleichzeitig sagen darf, dass man einvernehmliche sexuelle Handlungen mit Kindern im Allgemeinen gut findet.“

mignon: im Jungsforum

Reaktionen unter BLs

Die Abläufe um das Strafverfahren fanden unter BLs große Aufmerksamkeit. Dem Prozess wurde eine gewisse Präzedenzfunktion zugesprochen, da es letztlich um die Frage ging, ob solche sachlichen autobiografischen Berichte sexueller Erfahrungen künftig nicht mehr veröffentlicht werden können. Dies zeigte sich auch in dem Erfolg von Spendenaufrufen seitens der K 13 und des LitV, die vor allem über BL-Foren wie dem Jungsforum verbreitet wurden.

Öffentliche Reaktionen

Der Text wurde in der medialen Berichterstattung meist als kinderpornographisch bezeichnet, auch nach dem Freispruch.Quellenangabe fehlt![7] Die CDU Rheinland-Pfalz kritisierte den Freispruch.[8]

Literatur

  • Eine Chronologie der absurden Gerichtsposse rund um einen inkriminierten Text, der in einem Printmedium ganz unbeanstandet durchging, bietet die Zeitschrift Gigi in ihren Ausgaben 24,27,28 und 33.

Siehe auch

Externe Links

Quellen