Kinderpornografie: Unterschied zwischen den Versionen

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== Weblinks ==
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* [http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html § 184b StGB]
* [http://dejure.org/gesetze/StGB/184b.html § 184b StGB]
 
* [http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/03/25/die-legende-von-der-kinderpornoindustrie/ Udo Vetter: Die Legende von der Kinderpornoindustrie]
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Version vom 18. April 2009, 08:22 Uhr

Unter dem Begriff Kinderpornografie werden Bilder, Filme und andere Medien zusammengefasst, die dazu bestimmt sind, Pädophile zu erregen.

Kinderpornografie im Strafrecht

Nach § 184b StGB (Deutschland) gelten Schriften (Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen) als Kinderpornografie, die den sexuellen Missbrauch von, an oder vor Kindern zum Gegenstand haben.

Mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer solche Schriften

1. verbreitet,
2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder
3. herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummer 1 oder Nummer 2 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen.

Kinderpornografie in Medien und Gesellschaft

Anders als im Strafrecht wird in Medien und Gesellschaft bereits als Kinderpornografie die bloße Darstellung leicht bekleideter oder nackter Kinder bezeichnet. Dazu zählen FKK-Aufnahmen ebenso wie Bilder aus Katalogen.

Weblinks

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