Sexuelle Adressierung: Unterschied zwischen den Versionen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
'''Sexuelle Adressierung''' ist ein von [[Michael Schetsche]] in die juristische und ethische Debatte um den [[sexueller Missbrauch von Kindern|sexuellen Missbrauch von Kindern]] eingeführter Terminus <ref>vgl. Schetsche, Michael (1995). Ethische Probleme der Beurteilung sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern. [http://www.dgg-ev-bonn.de/pdfs/dgginfo_3_4_1995.pdf GG-Informationen 18(3/4)]</ref> Er beschreibt verbale und nonverbale Kommunikationen, Techniken des Werbens und der [[Verführung]], denen die Absicht einer sexuellen Kontaktaufnahme unterstellt werden kann. Im Falle des [[Sexualstrafrecht|sexualstrafrechtlichen]] Schutzes der »ungestörten sexuellen Entwicklung des Kindes« gilt bereits die sexuelle Adressierung als strafbewährte Anbahnungstat, die insbesondere im Zusammenhang mit Kontaktaufnahmen im Internet oder dem neuen [[Stalking]]-Paragrafen diskutiert wird. | '''Sexuelle Adressierung''' ist ein von [[Michael Schetsche]] in die juristische und ethische Debatte um den [[sexueller Missbrauch von Kindern|sexuellen Missbrauch von Kindern]] eingeführter Terminus <ref>vgl. Schetsche, Michael (1995). Ethische Probleme der Beurteilung sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern. [http://www.dgg-ev-bonn.de/pdfs/dgginfo_3_4_1995.pdf GG-Informationen 18(3/4)]</ref> Er beschreibt verbale und nonverbale Kommunikationen, Techniken des Werbens und der [[Verführung]], denen die Absicht einer sexuellen Kontaktaufnahme unterstellt werden kann. Im Falle des [[Sexualstrafrecht|sexualstrafrechtlichen]] Schutzes der »ungestörten sexuellen Entwicklung des Kindes« gilt bereits die sexuelle Adressierung als strafbewährte Anbahnungstat, die insbesondere im Zusammenhang mit Kontaktaufnahmen im Internet oder dem neuen [[Stalking]]-Paragrafen diskutiert wird. | ||
Ein verwandter, stark wertender Begriff ist der [[Grooming]]s, der auf eine strategische Planung des sexuellen Missbrauchs abhebt. <ref>Vgl. Bullens, Ruud (1995). Der Grooming Prozeß - oder das Planen des Mißbrauchs. In: Marquardt-Mau, Brunhilde (Hrsg). ''Schulische Prävention gegen sexuelle Kindesmißhandlung.'' Weinheim und München: Juventa, S.55-67.</ref> | Ein verwandter, stark wertender Begriff ist der des [[Grooming]]s, der auf eine strategische Planung des sexuellen Missbrauchs abhebt. <ref>Vgl. Bullens, Ruud (1995). Der Grooming Prozeß - oder das Planen des Mißbrauchs. In: Marquardt-Mau, Brunhilde (Hrsg). ''Schulische Prävention gegen sexuelle Kindesmißhandlung.'' Weinheim und München: Juventa, S.55-67.</ref> | ||
| | ||
---- | ---- | ||
<references /> | <references /> |
Version vom 22. Juni 2009, 08:59 Uhr
Sexuelle Adressierung ist ein von Michael Schetsche in die juristische und ethische Debatte um den sexuellen Missbrauch von Kindern eingeführter Terminus [1] Er beschreibt verbale und nonverbale Kommunikationen, Techniken des Werbens und der Verführung, denen die Absicht einer sexuellen Kontaktaufnahme unterstellt werden kann. Im Falle des sexualstrafrechtlichen Schutzes der »ungestörten sexuellen Entwicklung des Kindes« gilt bereits die sexuelle Adressierung als strafbewährte Anbahnungstat, die insbesondere im Zusammenhang mit Kontaktaufnahmen im Internet oder dem neuen Stalking-Paragrafen diskutiert wird.
Ein verwandter, stark wertender Begriff ist der des Groomings, der auf eine strategische Planung des sexuellen Missbrauchs abhebt. [2]
- ↑ vgl. Schetsche, Michael (1995). Ethische Probleme der Beurteilung sexueller Kontakte zwischen Erwachsenen und Kindern. GG-Informationen 18(3/4)
- ↑ Vgl. Bullens, Ruud (1995). Der Grooming Prozeß - oder das Planen des Mißbrauchs. In: Marquardt-Mau, Brunhilde (Hrsg). Schulische Prävention gegen sexuelle Kindesmißhandlung. Weinheim und München: Juventa, S.55-67.