Sexueller Missbrauch von Kindern: Unterschied zwischen den Versionen
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Den angezeigten Fällen stehen in der Bundesrepublik Deutschland etwa 3.000 Verurteilungen gegenüber (Strafverfolgungsstatistik). | Den angezeigten Fällen stehen in der Bundesrepublik Deutschland etwa 3.000 Verurteilungen gegenüber (Strafverfolgungsstatistik). Als mögliche Ursachen hierfür kommen Falschanschuldigungen, insbesondere bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen <!--(Schönke)--> sowie fehlender hinreichender Tatverdacht. <!--((vgl. T. Gunder: ''Der Umgang mit Kindern im Strafverfahren: Eine empirische Untersuchung zur Strafverfolgung bei Sexualdelinquenz''. Frankfurt am Main 1999). -->, unkooperatives Verhalten der Opfer sowie eine geringe Aufklärungsquote bei exhibitionistischen Handlungen vor Kindern in Betracht. | ||
In der Schweiz gab es für 2002 insgesamt 324 Verurteilungen für Artikel 187 StGB (sexuelle Handlungen mit Kindern), davon 108 in Verbindung mit Gewalttaten, 36 mit Nötigung, 16 mit Vergewaltigung, 20 mit Schädung und 30 mit Pornographie. | In der Schweiz gab es für 2002 insgesamt 324 Verurteilungen für Artikel 187 StGB (sexuelle Handlungen mit Kindern), davon 108 in Verbindung mit Gewalttaten, 36 mit Nötigung, 16 mit Vergewaltigung, 20 mit Schädung und 30 mit Pornographie. | ||
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Die österreichische Statistik hat für 2002 237 schwere sexuelle Missbräuche (2001: 176) ermittelt, 321 Fälle von sexuellem Missbrauch von Unmündigen (2001: 400). Hinzu kommen möglicherweise Missbrauchsfälle, die unter Vergewaltigung (2002 625 Fälle/2001: 574) oder geschlechtlicher Nötigung (490/499) gezählt werden. <!--http://www.bmi.gv.at/downloadarea/daten_fakten/Fakten_2002.pdf--> | Die österreichische Statistik hat für 2002 237 schwere sexuelle Missbräuche (2001: 176) ermittelt, 321 Fälle von sexuellem Missbrauch von Unmündigen (2001: 400). Hinzu kommen möglicherweise Missbrauchsfälle, die unter Vergewaltigung (2002 625 Fälle/2001: 574) oder geschlechtlicher Nötigung (490/499) gezählt werden. <!--http://www.bmi.gv.at/downloadarea/daten_fakten/Fakten_2002.pdf--> | ||
Häufigkeitsangaben bei Inzidenzstudien spiegeln nicht die tatsächliche Häufigkeit wider: hinzu kommt ein [[Dunkelfeld]] durch nicht angezeigte Fälle. Aufgrund der höheren Anzeigebereitschaft zeigen Inzidenzstudien eine höhere Gewichtung von Taten, bei denen entweder keine Vorbeziehung zum Tatverdächtigen bestand oder bei denen Gewalt angewendet wurde, und eine geringere Gewichtung von Taten, die ohne Gewalt durchgeführt wurden bzw. bei denen eine Vorbeziehung zum Tatverdächtigen bestand. | Häufigkeitsangaben bei Inzidenzstudien spiegeln auch aus einem weiteren Grund nicht die tatsächliche Häufigkeit wider: hinzu kommt ein [[Dunkelfeld]] durch nicht angezeigte Fälle. Aufgrund der höheren Anzeigebereitschaft zeigen Inzidenzstudien außerdem eine höhere Gewichtung von Taten, bei denen entweder keine Vorbeziehung zum Tatverdächtigen bestand oder bei denen Gewalt angewendet wurde, und eine geringere Gewichtung von Taten, die ohne Gewalt durchgeführt wurden bzw. bei denen eine Vorbeziehung zum Tatverdächtigen bestand. | ||
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Version vom 21. Mai 2010, 16:35 Uhr
Sexueller Missbrauch von Kindern bezeichnet die Einbeziehung von Kindern in Sexuelle Handlungen, insofern dies mit einem Unwerturteil verknüpft ist. Die Auffassungen darüber, worauf sich dieses Unwerturteil gründet, divergieren sowohl innerhalb der Gesellschaft, der Wissenschaft als auch unter den Boylovern stark. Strafrechtlich zählen in Deutschland jegliche Sexuelle Handlungen mit Kindern als Sexueller Missbrauch (§ 176 StGB). Kinder werden hier definiert als Personen unter 14 Jahren. Werden bei der Verwendung des Begriffs "Sexueller Missbrauch von Kindern" keine näheren Angaben zu den Kriterien für das Unwerturteil gemacht, so wird im allgemeinen die rechtliche Definition verwendet.
Neben den Kriterien und Begründungen für das Unwerturteil variiert in der gesellschaftlichen Einschätzung auch das Verständnis der Begriffe "Kind" und "Sexuelle Handlungen". Auch bei einheitlicher - etwa rechtlicher - Definition ist Sexueller Missbrauch kein einheitliches Phänomen, sondern es bestehen Unterschiede sowohl hinsichtlich Alter, Geschlecht, Verhalten und Folgewirkungen des Kindes, als auch hinsichtlich Sexueller Orientierung, Motive, Psychischer Verfassung und Verhalten der älteren Person.
Begriffe
Sexuelle Handlungen von Kindern mit Älteren ist die neutrale Bezeichnung für jegliche Formen von sexuellen Interaktionen zwischen Kindern und Jugendlichen oder Erwachsenen. Da die Unwertannahme weder historisch, gesellschaftlich, von betroffenen Kindern selbst, noch innerhalb der Wissenschaft konsistent für alle solche Interaktionen vorgenommen wird, schlagen manche Wissenschaftler diese neutrale Oberkategorie vor[1].
Werden diese aus bestimmten Gründen mit einem Unwerturteil belegt, so spricht man von Sexuellem Missbrauch von Kindern.
Werden diese mit einem positiven Werturteil belegt, so ist im allgemeinen von Einvernehmlichen Sexuellen Handlungen mit Kindern die Rede.
Wird im Rahmen des Sexuellen Missbrauchs Gewalt angewendet, so spricht man von Sexueller Gewalt gegenüber Kindern. Sie ist eine Form von Kindesmisshandlung.
Erläuterungen zur Definition
Häufigkeit
Die Häufigkeit wird mit Inzidenz- und Prävalenzstudien gemessen. Inzidenzstudien geben Auskunft über bekannt gewordene Fälle, während Prävalenzstudien auf Stichproben aus der Allgemeinheit oder solche, die auf die Allgemeinheit übertragbar sind, zurückgreifen.
Beide Arten zerfallen wiederum in Querschnitts- und Längsschnitts-Studien. Querschnittsstudien zeigen einen "Schnappschuss" der Untersuchungsgruppe zu einem bestimmten Zeitpunkt (ggf. nach Alter aufgegliedert), während Längsschnittstudien die Entwicklung einer gleichaltrigen Untersuchungsgruppe (ggf. auch einer Kontrollgruppe) über längere Zeit aufzeigen. Fast alle bekannten Studien sind Querschnittsstudien, da Längsschnittstudien durchzuführen sehr aufwendig und zeitraubend ist.
Umgang mit Häufigkeitsangaben
Zur Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs von Kindern existiert eine Vielzahl von Studien, die sich jedoch aufgrund unterschiedlich verwendeter Missbrauchsdefinitionen nur schwer vergleichen lassen.
Des Weiteren stoßen die entsprechenden Studien aufgrund ihrer Thematik allgemein auf zahlreiche methodische Hindernisse. Da in den weitaus meisten Opfer-Studien Erwachsene über ihre Kindheitserlebnisse befragt werden, stellt mangelndes Erinnerungsvermögen ein großes Problem dar. Einerseits ist der Komplex des Nichterinnerns von Missbrauchserfahrungen zu nennen. Dies lässt sich zurückführen auf Verdrängung, dissoziative Amnesie (?) und Kindheitsamnesie, aber auch das Meiden eigentlich präsenter Erinnerungen, da diese als schmerzhaft erlebt werden. Andererseits ist auch denkbar, dass Erwachsene mit psychischen Problemen sich (evtl. im Rahmen einer Therapie) an einen sexuellen Missbrauch erinnern, den es gar nicht gegeben hat, um eine einfache Erklärung für ihre Probleme zu finden.
Auch muss beim Vergleich von Studien immer beachtet werden, ob eine repräsentative Auswahl der Bevölkerung untersucht wurde oder ob spezielle Gruppen erfasst wurden, bei denen von einer höheren Häufigkeit auszugehen ist (z. B. auf der Opferseite: Therapiepatienten, Prostituierte, Drogenabhängige, Heimbewohner). Eine Studie anhand von 276 Therapieprotokollen (Brunner / Meyer 1994) wies bei enger Definition bereits 18,3 % (m) und 25,2 % (w) Betroffene aus.
Inzidenzstudien
In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich etwa 15.000 Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs (§ 176 StGB) angezeigt (Polizeiliche Kriminalstatistik) bei gestiegener Anzeigebereitschaft, aber rückläufiger Tendenz in den letzten Jahren (Stand 2003). 2003 kamen 15.430 Fälle zur Anzeige, 2002 15.998 Fälle. hinzu kommen jeweils etwa 1000 Fälle von Straftaten, die unter anderen Paragraphen verfolgt wurden. Im Jahre 2001 wies die Statistik für die Bundesrepublik Deutschland noch 19.230 angezeigte Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs auf. Davon waren 77 Prozent weiblich und 23 Prozent männlich. Die überwiegende Mehrzahl (rund 91 Prozent) war zwischen sechs und 14 Jahre alt. Die Täter waren in etwa 97 Prozent der Fälle männlich. Die Aufklärungsquote (das prozentuale Verhältnis von ermittelten Tatverdächtigen und angezeigten Fällen des Kindesmissbrauchs) liegt laut Kriminalstatistik bei ca. 75 Prozent und damit leicht unter der durchschnittlichen Aufklärungsquote von etwa 80 Prozent. Maßgeblich dafür ist der hohe Anteil an angezeigten Sexualdelikten, bei denen der Täter dem Opfer gut bekannt war.
Den angezeigten Fällen stehen in der Bundesrepublik Deutschland etwa 3.000 Verurteilungen gegenüber (Strafverfolgungsstatistik). Als mögliche Ursachen hierfür kommen Falschanschuldigungen, insbesondere bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen sowie fehlender hinreichender Tatverdacht. , unkooperatives Verhalten der Opfer sowie eine geringe Aufklärungsquote bei exhibitionistischen Handlungen vor Kindern in Betracht.
In der Schweiz gab es für 2002 insgesamt 324 Verurteilungen für Artikel 187 StGB (sexuelle Handlungen mit Kindern), davon 108 in Verbindung mit Gewalttaten, 36 mit Nötigung, 16 mit Vergewaltigung, 20 mit Schädung und 30 mit Pornographie.
Die österreichische Statistik hat für 2002 237 schwere sexuelle Missbräuche (2001: 176) ermittelt, 321 Fälle von sexuellem Missbrauch von Unmündigen (2001: 400). Hinzu kommen möglicherweise Missbrauchsfälle, die unter Vergewaltigung (2002 625 Fälle/2001: 574) oder geschlechtlicher Nötigung (490/499) gezählt werden.
Häufigkeitsangaben bei Inzidenzstudien spiegeln auch aus einem weiteren Grund nicht die tatsächliche Häufigkeit wider: hinzu kommt ein Dunkelfeld durch nicht angezeigte Fälle. Aufgrund der höheren Anzeigebereitschaft zeigen Inzidenzstudien außerdem eine höhere Gewichtung von Taten, bei denen entweder keine Vorbeziehung zum Tatverdächtigen bestand oder bei denen Gewalt angewendet wurde, und eine geringere Gewichtung von Taten, die ohne Gewalt durchgeführt wurden bzw. bei denen eine Vorbeziehung zum Tatverdächtigen bestand.
Prävalenzstudien
Prävalenzstudien ermitteln, wie groß der Anteil an Missbrauchten in der Gesamtbevölkerung ist. Die meisten dieser Untersuchungen werden mit einer möglichst repräsentativen Stichprobe von Erwachsenen durchgeführt und die entsprechenden Ergebnisse dann auf die Bevölkerung hochgerechnet.
Die Prävalenzen variieren sehr stark und hängen im Wesentlichen von den verwendeten Missbrauchsdefinitionen (Anwendung von Gewalt, Körperkontakt, Alter des Opfers, Altersunterschied zum Täter, Selbsteinschätzung) ab. Die Aussagen bewegen sich daher in der hohen Bandbreite von zwei bis 30 Prozent der weiblichen Bevölkerung, die in ihrer Kindheit und frühen Jugend sexuelle Handlungen erlebt haben. Für die männliche Bevölkerung liegen die Zahlen zwischen zwei und dreizehn Prozent. Generell kommt es also bei Mädchen häufiger als bei Jungen zu sexuellem Missbrauch durch (meist männliche) Erwachsene.
Eine Studie in der Bundesrepublik, bei der rund 3.200 Personen im Alter zwischen 16 und 59 Jahren befragt wurden (Pfeiffer/Wetzels 1992), geht davon aus, dass gemäß einer engen Definition (nur sexueller Missbrauch mit Körperkontakt und Opfer unter 14 Jahre) 6,2 Prozent der Mädchen und zwei Prozent der Jungen sexuellen Missbrauch erlebt haben. Bei einer weiten Definition (alle als "sexuelle Übergriffe in Kindheit und Jugend" erlebten Handlungen) stiegen diese Zahlen auf 18,1 Prozent der weiblichen bzw. 7,3 Prozent der männlichen Befragten an.
Dies deckt sich in etwa mit den Ergebnissen der Studie von Coxell et al. (British Medical Journal, 1997). Befragt wurden etwa 2.500 Männer zu sexuellen Aktivitäten vor ihrem sechzehnten Lebensjahr, bei denen der Sexualpartner mindestens fünf Jahre älter war. Davon berichteten 7,7 Prozent über freiwillige und 5,3 Prozent über unfreiwillige Sexualkontakte mit einem Mann, der beträchtlich älter war. Demzufolge hätten 13 Prozent der Jungen sexuelle Kontakte mit einem Mann gehabt, die in einer weiter gefassten Definition als Missbrauch einzustufen sind. (Vgl. A. Coxell, M. King, G. Mezey, G. Gordon, "Lifetime prevalence, characteristics, and associated problems of non-consensual sex in men: cross sectional survey". British Medical Journal 318: 850, 27 March 1999.)
David Finkelhor hat in einer ersten Übersichtsstudie 1986 herausgearbeitet, dass in Untersuchungen zwischen 8 und 54 % der Frauen und 3 bis 30 % der Männer von Erfahrungen berichten, die als Missbrauch gewertet werden. Ein ähnliches Ergebnis hat die deutschsprachigen Metastudie von Dirk Bange (1992) ergeben: (8 - 54 % der Frauen und 3 bis 16 % der Männer)
Opfer
Verhalten
Alter und Geschlecht
Täter
Verhalten
Tätertypen
Entgegen der öffentlichen Wahrnehmung wird sexueller Missbrauch vorrangig nicht von Pädophilen begangen. Beier von der Charité schätzt den Anteil, ohne diesbezüglich eine Untersuchung oder wissenschaftliche Veröffentlichung anzugeben, auf 50%.Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>
: Der Parameter „ref“ ohne Namen muss einen Inhalt haben. Quellenangabe fehlt!. Mehrere Wissenschaftler kommen in ihren Publikationen zu deutlich geringeren Werten. Demnach beträgt der Anteil Pädophiler an sexuellen Kindesmissbrauchstaten nur zwischen 1%[2] und 5% [3].
Wie hoch der Anteil Pädophiler ist, die sexuellen Missbrauch begehen, hängt von den verwendeten Kriterien für das Unwerturteil zusammen. Leitet man den Unwert lediglich aus der Anwendung von Gewalt ab, so trifft dies nur auf sehr wenige Pädophile zu, da diese sich meist - wenn sie überhaupt sexuelle Handlungen mit Kindern ausüben - nach dem persönlichen Einverständnis des Kindes richten Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>
: Der Parameter „ref“ ohne Namen muss einen Inhalt haben. Quellenangabe fehlt!. Versteht man den "Sexuellen Missbrauch" im rechtlichen Sinne, d.h. auf jegliche sexuelle Handlungen mit Kindern bezogen, stellt sich also die Frage nach dem Anteil abstinenter Pädophiler unter allen Pädophilen. Dieser wurde leider, aufgrund der generellen Forschungslücke in diesem Bereich noch nicht direkt untersucht. Schätzungen lassen sich Hilf mit, diesen Aspekt auszubauen! Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>
: Der Parameter „ref“ ohne Namen muss einen Inhalt haben. Quellenangabe fehlt!
Wie oben ausgeführt, werden zwischen 95% und 99% aller Missbrauchstaten von Männern begangen, die heterosexuell orientiert sind. Hilf mit, diesen Aspekt auszubauen!
Minderjährige als Täter
Im § 176 StGB gibt es keine Einschränkung des Alters der Täter (etwa auf Erwachsene), d.h. tätsächlich jede sexuelle Handlung mit, an oder vor Kindern unter 14 Jahren ist strafbar, unabhängig davon wie alt der Täter ist. Kinder unter 14 Jahren gelten dabei als schuldunfähig (§ 19 StGB) und können somit nicht bestraft werden. Polizeiliche Ermittlungen und Interventionen nach Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sind dennoch möglich. Die Situation für kindliche und jugendliche Täter wird im Artikel Minderjährige als Täter näher dargestellt.
Folgen
Schädigung
Therapie von Opfern
Recht
Prävention
Therapie von Tätern
Werturteil
Kriterien für ein Unwerturteil
Begründungen der Unwerturteile
Kriterien für ein positives Werturteil
Begründungen der positiven Werturteile
Diskurs
Sexueller Missbrauch im gesellschaftlichen Diskurs
Rolle der Medien
Sexueller Missbrauch im Diskurs unter Boylovern
Literatur
Quellen
- ↑ Rind, B., Tromovitch, Ph. & Bauserman, R.: A Meta-Analytic Examination of Assumed Properties of Child Sexual Abuse Using College Samples. Psychological Bulletin. 1998. Vol 124. No 1. S. 22-53.
- ↑ Wolter, J. (1985). Pädophilie: die verbotene Liebe. Flensburg: Carl Stephenson Verlag. Seitenangabe fehlt!
- ↑ Lautmann, R. (1994). Die Lust am Kind. Portrait des Pädophilen. Hamburg: Klein Verlag. Seitenangabe fehlt!