Ralfsches Gesetz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus BoyWiki
SnoopyBoy (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
SnoopyBoy (Diskussion | Beiträge)
Zeile 25: Zeile 25:
== Diskussionen, Reformversuche und Vorschläge für Umformulierungen ==
== Diskussionen, Reformversuche und Vorschläge für Umformulierungen ==


Das Ralfsche Gesetz wurde in Boyloverforen hinsichtlich der Probleme Eifersucht und strafrechtliche Ermittlungen, aber auch hinsichtlich der Begriffe, z.B. der Begriffe "machen" diskutiert, z.B. [http://jungsforum.net/messages/207042.htm hier] und [http://jungsforum.net/messages/206805.htm hier]. Im Rahmen jener Diskussionen und als zur Konkretierung, Relativierung bzw. "Lockerung"  ergaben sich dabei Vorschläge zur Umformulierung:  
Das Ralfsche Gesetz wurde im Jungsforum hinsichtlich der Probleme Eifersucht und strafrechtliche Ermittlungen, aber auch hinsichtlich der Begriffe "machen" und "viele" diskutiert, z.B. [http://jungsforum.net/messages/207042.htm hier] und [http://jungsforum.net/messages/206805.htm hier]. Dabei wurde dem Gesetz vorgeworfen, es wirke wie ein "Naturgesetz" bzw. das Wort "machen" deute auf eine immer wiederkehrende Folge hin, die  per se nicht gegeben ist. Im Rahmen jener Diskussionen und als zur Konkretierung, Relativierung bzw. "Lockerung"  ergaben sich dabei Vorschläge zur Umformulierung:  


  Viele Jungs und viele BL machen mit großer Wahrscheinlichkeit viele Probleme. ([http://jungsforum.net/messages/206968.htm Quelle])  
  Viele Jungs und viele BL machen mit großer Wahrscheinlichkeit viele Probleme. ([http://jungsforum.net/messages/206968.htm Quelle])  
Zeile 35: Zeile 35:
  Gefahr der unberechtigten strafrechtlichen Ermittlungen potenziert, als wenn jene pädophile Beziehung zwischen   
  Gefahr der unberechtigten strafrechtlichen Ermittlungen potenziert, als wenn jene pädophile Beziehung zwischen   
  Junge und Mann im Exklusiven, im Verborgenen, in der Zweierbeziehung und so unter der Kontrolle der beiden
  Junge und Mann im Exklusiven, im Verborgenen, in der Zweierbeziehung und so unter der Kontrolle der beiden
  Beteiligten (Junge und Mann) verbleibt. ([http://jungsforum.net/messages/207151.htm Quelle])  
  Beteiligten (Junge und Mann) verbleibt. ([http://jungsforum.net/messages/207151.htm Quelle])


== Links ==
== Links ==

Version vom 2. September 2010, 15:50 Uhr

Das Ralfsche Gesetz ist ein ungeschriebenes, aus Erfahrungwissen geschöpftes Gesetz unter Boylovern. In seiner denkbar einfachsten Formulierung lautet es:

§ 1: Viele Pädophile und ein Junge machen viele Probleme.
§ 2: Viele Jungs und ein Pädophiler machen viele Probleme.
§ 3: Viele Jungs und viele Pädophile machen viele Probleme.

Ursprung und Relevanz

Der "mythische" Namensgeber Ralf entstammt dem Umkreis der Berliner Pädo-Selbsthilfegruppe, zu der er Ende der 1990er Jahre stieß. Als Ralfsches Gesetz popularisiert wurden die ursprünglich warnend gemeinten Empfehlungen von Peternetti und einem namentlich nicht erwähnt werden wollenden ehemaligen Administrator des Jungsforums.

Das "Gesetz" ist für Menschen relevant, die sich für ein aktives Pädo-Leben (Kontakte zu Jungen außerhalb pädagogischer und familiärer Bindungen) entschieden haben.

Exklusivität als Basis

Dem Ralfschen Gesetz liegt die Überzegung zugrunde, dass BL-Beziehungen zu Jungen - wie alle anderen Liebes- und Freundschaftsbeziehungen auch - exklusiv sind. Das bevorzugte Modell ist die intime 1:1-Beziehung, die bestimmte Probleme gar nicht erst aufkommen lässt, als da wären: Eifersucht, Imponiergehabe und Freundverluste unter Pädos (§ 1), "Jugendclubsyndrom" (§ 2), kommune-ähnliche Partnertausch-Gemeinschaften (§ 3).

Interne und externe Motivationen

Die dem Ralfschen Gesetz impliziten Vermeidungsstrategien sind nicht sexualmoralisch motiviert. Sie reflektieren einerseits das Veralten historischer Beziehungsmodelle, wie sie etwa zu Beginn des 20 Jh. in der bündischen Jugendbewegung gepflegt wurden, sowie die Emanzipation der Jungenliebe von der (idealisierten und oft missverstandenen) Tradition des pädagogischen Eros. Andererseits nehmen sie Erfahrungen ernst, die auf das Gefährdungspotential der beschriebenen Konstellationen verweisen. Die Ende der 1990er Jahre stark anwachsende Berliner BL-Community erwies sich dabei als "Testgelände". Die Realität (etwa die Erwartungshaltungen von Jungen in Peer-Zusammenhängen) musste mit den BL-Idealen (zwanglose, freie Liebe) und -Wünschen (Vertiefung der Beziehung, Sex) abgeglichen werden. Dabei zeigte sich, dass sich rasch einstellende vielfältige Kontakte ("Jugendclubsyndrom") eher emotionales Chaos und Orientierungslosigkeit auch auf Seiten der Jungen befördern. Zudem erhöhen Gruppenbildungen mit Jungen das Verdachts-Risiko und die Gefahr strafrechtlicher Ermittlungen.

Kritik und "Lockerungen"

Kritisiert wurde ein angeblich nahegelegter vollständiger Abschluss der Beziehung nach außen. Der externe Zwang zur Geheimhaltung mache die BL-Beziehung exklusiver als nötig. Dabei wird übersehen, dass der Exklusivität keine ganzheitliche Geltung sondern nur eine im Rahmen der Intimbeziehung zukommt. Richtig ist, dass ein Umgang mit Menschen, die über die Besonderheit der Beziehung Bescheid wissen, für beide Partner bekömmlich sein kann. In Einzelfällen und auf der Basis großen Vertrauens wird so die Reintegration befreundeter BL in die Alltags- und Freizeitgestaltung der Pädo-Beziehung versucht.

Diskussionen, Reformversuche und Vorschläge für Umformulierungen

Das Ralfsche Gesetz wurde im Jungsforum hinsichtlich der Probleme Eifersucht und strafrechtliche Ermittlungen, aber auch hinsichtlich der Begriffe "machen" und "viele" diskutiert, z.B. hier und hier. Dabei wurde dem Gesetz vorgeworfen, es wirke wie ein "Naturgesetz" bzw. das Wort "machen" deute auf eine immer wiederkehrende Folge hin, die per se nicht gegeben ist. Im Rahmen jener Diskussionen und als zur Konkretierung, Relativierung bzw. "Lockerung" ergaben sich dabei Vorschläge zur Umformulierung:

Viele Jungs und viele BL machen mit großer Wahrscheinlichkeit viele Probleme. (Quelle) 
Mehr als ein Junge und mehr als ein BL machen mit großer Wahrscheinlichkeit große Probleme. (Quelle) 
Mit der Erhöhung des Bekanntheitsgrades der pädophilen Beziehung zwischen Junge und Mann ist es aufgrund
sozialdynamischer Prozesse (z.B. Stille-Post, Gerüchte, ...) eher gegeben, dass sich die Wahrscheinlichkeit für die
Gefahr der unberechtigten strafrechtlichen Ermittlungen potenziert, als wenn jene pädophile Beziehung zwischen  
Junge und Mann im Exklusiven, im Verborgenen, in der Zweierbeziehung und so unter der Kontrolle der beiden
Beteiligten (Junge und Mann) verbleibt. (Quelle)

Links