Schutzalter: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Schutzalter''' beschreibt das Alter einer Person, in der es juristisch die Fähigkeit besitzt, einer sexuellen Handlung einzuwilligen. Sexuelle Handlungen mit, an oder vor Personen unter dieser Altersgrenze sind deshalb vom Gesetzgeber verboten.
Als '''Schutzalter''' bezeichnet man das Alter der »sexuellen Mündigkeit«, soweit diese von der allgemeinen Mündigkeit abweicht, also das Alter, in dem jemand die (rechtliche oder auch praktische) Freiheit zu sexuellen Handlungen im Rahmen der allgemeinen Gesetze erlangt. Im allgemeinen – so ist zu warnen – ist die Situation aber komplizierter und nur unzureichend in ''einer'' Zahl zu fassen.


In einigen Ländern wird ebenfalls eine Unterscheidung zwischen homo- und heterosexuellen Sexualkontakten gemacht.
So wird beispielsweise in einigen Ländern zwischen homo- und heterosexuellen Sexualkontakten unterschieden.


== Weblinks ==
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Version vom 11. Mai 2009, 22:47 Uhr

Als Schutzalter bezeichnet man das Alter der »sexuellen Mündigkeit«, soweit diese von der allgemeinen Mündigkeit abweicht, also das Alter, in dem jemand die (rechtliche oder auch praktische) Freiheit zu sexuellen Handlungen im Rahmen der allgemeinen Gesetze erlangt. Im allgemeinen – so ist zu warnen – ist die Situation aber komplizierter und nur unzureichend in einer Zahl zu fassen.

So wird beispielsweise in einigen Ländern zwischen homo- und heterosexuellen Sexualkontakten unterschieden.

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