Informed consent
Informed consent ist ein Begriff aus dem anglo-amerikanischen (Medizin-) Recht, der eine Zustimmung nach erfolgter Aufklärung bedeutet, und der dann durch David Finkelhor in die Mißbrauchsdebatte eingeführt wurde.
Juristisch
Im Medizinrecht (und dann auch in ähnlichen Situationen) fordert man den informed consent, um die Handlungsfähigkeit des Patienten in typischen Situationen zu gewährleisten, da die schlichte Zustimmung etwa zu einer Operation regelmäßig weder wegen Zwang noch wegen Täuschung anfechtbar ist, ohne daß der Patient regelmäßig zu einer eigenen Entscheidung imstande wäre. Seine Handlungsfähigkeit wird also gestärkt.
In der Mißbrauchsdebatte
Finkelhor geht zurecht davon aus, daß der sexuelle Mißbrauch kaum Schäden verursacht; er nutzt erfolgreich die positiven Konnotationen des informed-consent-Begriffes, um ein für die Rechte wie für die Linke akzeptables Resultat zu erzielen. Dabei stellt er die Intentionen des Begriffes auf den Kopf: denn wieder soll eine paternalistische Macht unwidersprochen »zum Besten« der unbefragten Kinder an deren Stelle entscheiden.
Anmerkungen
Literatur
Juristisch:
- A history and theory of informed consent / Ruth R. Faden; Tom L. Beauchamp; in collab. with Nancy M. P. King. – New York: Oxford, 1986. – 392 [?] pp. – ISBN 0195036867
- Informed consent : legal theory and clinical practice / by Jessica W. Berg, Paul S. Appelbaum, Charles W. Lidz, Lisa S. Parker. – 2. rev. ed. – New York: Oxford, 2001. – xii, 340 [?]pp. – ISBN 0195126777