Statutory rape

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Version vom 30. Juni 2009, 14:49 Uhr von Mignon (Diskussion | Beiträge)
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Statutory rape[1] ist ein 1275 in das englische Common law eingeführter Straftatbestand, der ursprünglich nur den außerehelichen Beischlaf eines Mannes oder Jungen mit einem Mädchen unterhalb des sogenannten age of consent von ursprünglich 10 bis 12 Jahren verbietet. In England wurde durch den Criminal Law Amendment Act [48 & 49 Vict., c.69, 1885] das Schutzalter auf 18 Jahre angehoben. Dies war das Ergebnis einer Kampagne von (bürgerlichen) Frauenrechtlerinnen, die ähnliche Entwicklungen in den USA zeitigte und vielleicht schon als eine klassische Moralpanik gelten kann. Diese Normenklasse hat viele komplizierte Veränderungen erfahren, unter anderem weil die Behandlung jugendlicher Sexualität als Schwerst-, u. U. Kapitalverbrechen, natürlich in der Praxis nicht durchzuhalten war.[2]


Das besondere an diesem Begriff ist, dass dadurch per Gesetz jegliche – nota bene außereheliche – sexuelle Handlungen mit Personen in diesem Alter (egal wie beidseitig gewünscht und gewaltlos diese sind) als "Vergewaltigung" gelten.

Auswirkung auf die Medien

Welche Auswirkung hatte die Einführung auf die Medien? Bezeichnen die dadurch auch tatsächlich solche Fälle immer als Vergewaltigung? (siehe Diskussionsseite)
Quellenangabe fehlt!

Siehe auch: Bibliothek/Cocca,Carolyn (2004). Jailbait

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  1. Es gibt keine direkte Übersetzung; statutory heißt kraft Gesetzes, weil es ein Gesetz gab, das ist im Common law eben nicht nötig, und bis ins 19. Jhdt. hinein waren die klassischen Delikte eben nicht positivgesetzlich normiert. In Deutschland würde man wohl von schwerer Unzucht mit einem Kind reden.
  2. Dabei spielt die Tatsache eine häufig übersehene Rolle, daß in den USA sowohl das Opportunitätsprinzip gilt (wie auch in Frankreich), als auch Geschworenengerichte vorgeschrieben sind, die im Blick auf zu extreme Strafen – bei wohlanständigen weißen Bürgern wohlgemerkt – mit einem Schuldspruch sehr zurückhaltend sind. – Es sei auch angeinzwischen merkt, daß 92% aller Verfahren durch »Absprachen«, d. h. ohne Verfahren und Beweisaufnahme durch Erpressung durch die Polizei und Staatsanwaltschaft erledigt werden, weshalb unzählige Unschuldige in Gefängnissen sitzenQuellenangabe fehlt!, die übrigens ein einträgliches Geschäft sind. Quellenangabe fehlt!