Diskussion:Pädorente
Ein paar Anmerkungen
Wäre vielleicht sinnvoll, noch ein paar Belege rauszusuchen, z.B. wurde das mal in Foren besprochen? Gibt es überhaupt Fälle, wo das geklappt hat?
Und wichtig wäre mir noch, die Risiken zu erwähnen, also z.B. dass man im allgemeinen eher von Outings abrät und dass diese Variante vielleicht wohl eher nur für BLs in Frage kommt, die eh schon behördlich (zwangs-)geoutet sind.
Außerdem ist noch wichtig zu wissen, dass man - zumindest bei voller Erwerbsminderung - nie wieder normal arbeiten kann. Die Entscheidung zur Rente ist sozusagen eine endgültige, nochmal Arbeitslosengeld gibts dann nicht mehr, und das kann u.U. nicht so gewollt bzw. im Einzelfall ungünstiger sein.
Außerdem würde ich noch reinschreiben, dass man wenn man an Sozialer Phobie o.ä. leidet, zunächst lieber mal zum Arzt/Therapeuten gehen sollte und sich das diagnostizieren lassen und dann mit der Phobie argumentieren, ehe man die Pädophilie als Argument verwenden würde. Wie gesagt, Outing vermeiden.
Es müssten auch noch Hinweise rein, wie man die ganzen Gründe belegt (eben z.B. psychiatrische Stellungnahmen o.ä.).
Und dann fällt mir noch ein, dass es auch Möglichkeiten gibt, bei Sozialgerichten eine Zahlung von Arbeitslosengeld o.ä. zu erzwingen, auch wenn der Betroffene eine 2. Ausbildung/Studium macht, wenn er die 1. abbrechen musste aufgrund der Neigung (z.B. straffällig geworden und dann Berufsverbot), da habe ich auch mal von einem konkreten Fall gehört. Einen entsprechenden Artikel dazu könnte man auch anlegen und hier verlinken.
mignon 21:33, 28. Jul. 2009 (GMT)