Angeklagt

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Eine Hausdurchsuchung ist ein Mittel der Justiz, um Beweise zu erlangen, die den Anfangsverdacht einer Straftat bestätigen oder ausräumen sollen. Bestätigt sich der Anfangsverdacht kommt es in vielen Fällen zur Anklage durch die Staatsanwaltschaft. Je nach Schwere eines Verbrachens, drohen dem Angeklagten eine Geld- oder Gefängnisstrafe.


Damit müssen Sie rechnen

§ 176 & 184b

Kann dem Angeklagten eine Straftat nach §176 (sexuelle Missbrauch von Kindern) oder §184b (Besitz u. Verbreitung von Kinderpornografie) nachgewiesen werden, kann eine Gefängnisstrafe zwischen 3 Monaten und 10 Jahren ausgesprochen werden. Sind im Führungszeugnis noch keine einschlägigen Einträge, d.h. nach sexuellen Mißbrauch von Kindern oder Besitz von Kinderpornographie vorhanden, wird in den meisten Fällen eine Strafe unter 24 Monaten ausgesprochen, die zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Zudem muss der Angeklagte mit Auflagen wie das regelmäßige Erscheinen bei der Bewährungshilfe, das Ableisten von Sozialstunden und Entschädigungszahlungen an das Opfer oder gemeinnützige Vereine rechnen.

Ist man bereits wegen eines ähnlichen Verbrechens vorbestraft, fällt die Strafe meist deutlich höher aus, so dass eine Gefängnisstrafe ohne Aussicht auf Bewährung zumindest im Fall des §176 deutlich wahrscheinlicher wird. Gefängnisstrafen ab 24 Monaten können generell nicht zur Bewährung ausgesetzt werden.

Was erwartet mich in der Bewährungszeit?

Wurde eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt, bedeutet dies, dass das Gericht dem Verurteilten die Chance gibt, sich zu bewähren und damit zu zeigen, dass er aus seinen Fehlern gelernt und den Warnschuss verstanden hat. Die Bewährungszeit dauert in Deutschland zwischen zwei und fünf Jahre. Nach Ende dieser zeit kann dem Verurteilten die Strafe erlassen werden.

Innerhalb der Bewährungszeit hat der Verurteilte einige Auflagen zu erfüllen. Dazu gehören Schadenersatzzahlungen an das Opfer, Geldzahlungen an gemeinnützige Vereine, regelmäßige Vorstellungen bei der Bewährungshilfe oder das Ableisten von Sozialstunden.

Werden eine oder mehrere Auflagen nicht erfüllt und wird der Verurteilte erneut straffällig, kann die Strafaussetzung zur Bewährung widerrufen und das Antritt der Gefängnisstrafe angeordnet werden.

Was erwartet mich im Gefängnis?

In den Medien wird häufig der Mythos aufrecht gehalten, dass das Gefängnis in der Hinsicht eine Qual ist, dass man als Sexualstraftäter auf der untersten Hierarchiestufe steht und regelrecht von den anderen Gefangenen misshandelt wird. Diesen Mythos versucht man natürlich aufrecht zu erhalten, damit Gefängnisstrafen nicht leichtfertig in Kauf genommen werden.

Misshandlungen durch andere Gefangene und Beamte sind in deutschen Gefängnissen jedoch selten. Weder Beamte haben ein Interesse daran wegen einem "Kinderschänder" ihren Job aufs Spiel zu setzen noch die anderen Insassen ein Interesse daran, ihre erworbenen Privilegien (Jobs, offener Vollzug usw.) zu verlieren.

Ferner ist den Justizvollzugsbeamten verboten, den Grund der Inhaftierung eines Häftlings anderen Häftlingen mitzuteilen, so dass man sich eigentlich nur selbst outen und damit in Gefahr bringen kann.

Fügt man sich jedoch in die Struktur des Gefängnisses ein und macht keinen Ärger, ist das größte Problem das Eingesperrtsein.

Literatur

ab in den Knast... Wer weis was?