Therapie
Für viele Boylover stellt sich irgendwann die Frage, wie sie professionelle Hilfe bekommen können. Sei es wegen Depressionen, Süchten oder Sozialen Ängsten, drei der häufigsten psychischen Probleme von Boylovern [1]Quellenangabe fehlt! oder sei es, weil sie lernen möchten, sich selbst besser unter Kontrolle zu haben im Umgang mit Jungen. Dabei stellen sich verschiedene Fragen, die hier behandelt werden sollen.
Warum Therapie?
Der Gang zu einem Psychotherapeuten oder Psychiater kann aus zahlreichen Gründen erfolgen. Viele Knabenliebhaber führen ein sehr zurückgezogenes Leben. Diese soziale Isolation bringt nicht selten weitere psychische Störungen wie Depressionen, Zwangsneurosen oder (Auto-)Aggressionen mit sich, die einer psychotherapeutischen Behandlung bedürfen.
Von deutschen Gerichten wird die Begebung in eine psychotherapeutische Behandlung häufig als Bewährungsauflage angeordnet, die das Ziel haben sollen, dem Patienten bzw. Angeklagten einen strafrechtlich sauberen Umgang mit seiner Sexualität zu ermöglichen.
Welche Art der Therapie?
(von einzelnen Psychiatern/Therapeuten über SHG's, Sylvia, Charité, Männerberatungsstellen, Medikamenten, bis hin zu Online-Support etc.)
Wie den richtigen Therapeuten finden?
Für Patienten, die sich in eine psychotherapeutische Behandlung begeben möchten, kann sich die Suche nach dem richtigen Therapeuten sehr schwierig gestalten. Wichtig für den Erfolg einer Psychotherapie ist nicht nur die Akzeptanz und der Respekt des Therapeuten gegenüber dem pädophilen Patienten und seiner Sexualität sondern ebenfalls das zwischenmenschliche Verhältnis und eine große Vertrauensbasis, die deshalb so wichtig für den Erfolg der Therapie ist, weil sich der Patient nach Möglichkeit seelisch komplett offenbaren und darauf muss, dass der Therapeut ihn in diesen Momenten auffängt. Nicht selten führt der Weg zu mehreren Therapeuten bis man denjenigen gefunden hat, dem man sich anvertrauen möchte.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) bietet auf ihren Internetseiten eine Funktion zur deutschlandweiten Arztsuche.
Schweigepflicht
Nach §203 StGb (Deutschland) sind Angehörige heilbehandelnder Berufe wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker, Kranken- und Altenpfleger zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie dürfen keine Informationen über den Patienten wie die Art der Erkrankung, Diagnosen, Wohn- und Lebenssituation sowie sexuelle Vorlieben an Dritte weitergeben.
Diese Schweigepflicht darf der Arzt nach §138 StGb u.a. nur dann verletzen, wenn er davon Kenntnis erlangt, dass eine schwerwiegende Straftat (z.B. Mord) seitens des Patienten an einer anderen Person geplant ist.
Quellen
- ↑ Quellenangabe nötig (z.B. Vogt)
Weblinks
Arztsuche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Wikipedia.de: Verschwiegenheitspflicht
§ 138 StGb Nichtanzeige geplanter Straftaten
§ 203 StGb Verletzung von Privatgeheimnissen