Pädokriminalität

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Als Pädokriminalität wird bezeichnet:


Seine Verwendung ist umstritten, insbesondere BLs kritisieren den Begriff. In der BL-Szene ist der Begriff unüblich, meist werden eher die jeweiligen Straftaten direkt beim Namen genannt.

Verwendung im internationalen Sprachgebrauch

Seit den ..er Jahren wird in diversen Schriftstücken von UNHCHR, WHO sowie UNICEF das Wort „Pädokriminalität“ (pédocriminalité, pedocriminality) verwendet[2]Quellenangabe fehlt!

Der Begriff ist heute nicht mehr auf Veröffentlichungen von Kinderschützern beschränkt. Auch Ermittlungsbehörden und Politiker verwenden zum Teil diesen Begriff[3].

Diese Amalgamierung unterschiedlicher Tatbestände bzw. Kontexte dient der Zuständigkeitsbegründung und Selbstaufwertung. So gründet sich der »Rahmenbeschluss 2004/68/JI des Rates vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornografie«[4] auf eine Kompetenz zur Bekämpfung der »organisierten Kriminalität«, worunter Sexualstraftaten nur mit größter Mühe subsumiert werden können.[5] Diese Strategie wird im übrigen im Rahmenbeschluß expressis verbis genannt, wenn davon die Rede ist, daß die Strafen angehoben werden müssen, um weitere Instrumente anwendbar zu machen.[6]


Unklar bleibt, welche Straftaten genau dazuzählen. So werden auf Basis der UN-Definition von Kindern als Personen unter 18 Jahren in letzter Zeit meist Sexueller Missbrauch von Jugendlichen und Jugendpornographie mit einbezogen. Zudem bleibt unklar, welche kriminellen Personen mit einbezogen werden. Die Ableitung von Pädophilie suggeriert, dass pädophile Personen gemeint sind. Jedoch wird der Begriff im juristischen bzw. politischen Kontext meist auf alle Täter der genannten Straftaten angewendet, also insbesondere auch auf heterosexuelle Ersatzobjekttäter, welche den größten Anteil am sexuellen Missbrauch haben[7]. Insofern der Begriff als Ersatz für "Pädophilie" gebraucht wird, werden jedoch meist auch Hebephile und Ephebophile (bzw. Parthenophile) eingeschlossen.

Eine allgemeingültige bzw. gar in der Fachwelt anerkannte Definition des Begriffes gibt es bis dato nicht. [?]

Innerdeutsche Verwendung

Befürworter betonen die Trennung zwischen Neigung (Pädophilie) und (Strafbarer) Handlung (Pädokriminalität), welche durch diesen Begriff deutlicher gemacht werde. In den Augen der Befürworter des Begriffes ist die Bezeichnung Pädokriminalität sinnvoll, da sie im Gegensatz zu anderen Begriffen den Sachverhalt insgesamt eindeutiger bezeichne und nicht nur juristische oder medizinische Teilaspekte des sexuellen Missbrauchs von Kindern bzw. verwandter Straftaten.

Viele Kinderschützer sind der Meinung, dass der psychiatrische Begriff „Pädophilie“ unpassend sei, da er das Wort „Liebe“ beinhaltet. Entsprechend wird das Wort „pädokriminell“ oft als Ersatz zum Begriff „pädophil“ gebraucht, der als verharmlosend abgelehnt wird.

Kritiker sehen in ihm ein parteiliches Kunstwort. Der Begriff bzw. das zugehörige Adjektiv „pädokriminell“ werde oft in der politischen Auseinandersetzung benutzt, um fälschlicherweise Pädophilie mit Kriminalität gleichzusetzen. Er eigne sich nicht für eine sachliche Auseinandersetzung mit den Themen Pädophilie, sexueller Missbrauch von Kindern und Kinderpornographie, da die Vermischung mehrerer Aspekte in einem Wort eine differenzierte Diskussion erschwere. Verschiedene Straftaten, Alterskategorien, Täter und sexuelle Neigungen werden in einen Topf geworfen.


Weblinks


Quellen

  1. Lautmann, Moralpanik: Mißbrauch, Monat, Okt. 1998
  2. Quelle nötig, insbesondere wäre interessant, seit wann der Begriff existiert (90er Jahre?)
  3. Medieninformation des Landeskriminalamtes Baden Württemberg vom 22. Mai 2006 und vom 19. April 2005
  4. ABl. L 13 vom 20.1.2004, S. 44–48 CELEX-Nummer: 32004F0068
  5. Vgl. dazu Böllinger, Fundstelle wird wg bit rot – ich sage aber nicht, wo ;-) – nachgetragen
  6. l. c., Narratio, Zif. 9.
  7. Siehe Täter Sexuellen Missbrauchs