Argumente
Immer wieder tauchte in Foren für Boylover die Idee bzw. der Wunsch auf, Argumente verschiedener Seiten zum Thema Boylove, Sexualität von Kindern mit Erwachsenen / Sexuellen Missbrauch zu sammeln. Hierbei ging es immer wieder um die Frage, inwiefern sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen zu rechtfertigen oder inwiefern sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen nicht zu rechtfertigen ist. Dies führte schließlich zu der Frage, inwiefern der § 176 StGB zu verteidigen oder zu missbilligen ist.
Argumente im Kinderschutz
Der Kinderschutz verteidigt die Strafbarkeit sexueller Handlungen Erwachsener mit Kindern. Er argumentiert; Kinder besäßen aufgrund ihrer fehlenden kognitiven Fähigkeiten, insb. aufgrund ihrer fehlenden Fähigkeit, formal zu operieren (d.h. über das Denken nachzudenken, vgl. Piaget), lediglich eine naive, leichtfertige, willentliche aber keine reflektierte, überlegte oder informierte sexuelle Selbstbestimmung. Kinder könnten im Grunde nicht die Tragweite ihrer Entscheidung, mit Erwachsenen Sex zu haben, abschätzen. Kinder könnten die Risiken, die jener Sex mit sich bringt, nicht voraussehen. Sie wissen nicht, worauf sie sich einlassen und könnten daher keine wissentliche Einwilligung (informed consent) von sich geben. So argumentiert z.B. Finkelhor, 1979:
"Kinder kennen sich in den Belangen von Sexualität und sexuellen Beziehungen nicht aus. Auch wenn ihnen der jeweilige Erwachsene sympathisch sein mag und die Handlungen für sie durchaus angenehm sein können, haben sie doch keine Ahnung von den sozialen Anforderungen, denen Sexualität unterliegt, nach welchen Gesichtspunken ein Sexualpartner zu wählen und wie eine Beziehung zu führen ist, oder wie die jeweiligen Handlungen von der Gesellschaft beurteilt werden"
Da Kindern jene Fähigkeit, Entscheidungen zu reflektieren, abzuwägen oder abzuschätzen fehle, ist jede sexuelle Selbstbestimmung des Kindes nichtig. Sie ist im Grunde als "leichtfertig", als "naiv", als "unvernünftig", als "unreif" zu klassifizieren. Im Grunde wäre auch jede rationale Aufklärung des Kindes über die besagten Tragweiten und Risiken des sexuellen Handelns mit Erwachsenen nichtig, da Kinder diese Informationen nicht sortieren, vertiefen, nicht kognitiv verarbeiten könnten. Entsprechend führt jene Argumentation zu dem Schluß, dass Erwachsene in der Verantwortung stehen, Sex mit Kindern zu unterlassen, da der Sex das Risiko beinhaltet, dass Kinder nach dem Sex Schäden erleiden können, die sie, wie betont, vorher nicht realisieren konnten. Insofern Erwachsene den Sex mit Kindern nicht unterlassen, untergraben sie ihre Verantwortung vor der Unvernunft der Kinder, was im Grunde eine Rücksichtslosigkeit vor der Eigenart des Unmündigkeit Kindes wäre. Es wäre "nicht kindgerecht". Da es Erwachsene gibt, die Sex mit Kindern machen, ist es notwendig, ein Gesetz notwendig, dass jene Erwachsene bestraft, die sich entsprechend rücksichtslos verhalten. Ferner argumentiert der Kinderschutz, dass Erwachsene aufgrund ihrer Reife, im Gegensatz zu der Unreife des Kindes, gegenüber Kindern im Machtgefälle stehen. Das heißt, dass Kinder von Erwachsenen manipuliert werden könnten, Dinge zu tun, über die sie nie nachgedacht haben, die sie daher nur tun, weil der Erwachsene es von ihnen verlangt weil er sie dazu erpresst, zwingt oder droht oder weil er sie dazu subtil manipuliert oder verführt. So schreibt Finkelhor 1979:
"Psychologisch gesehen ist es für Kinder schwer, sich den Anforderungen Erwachsener zu entziehen, da diese ihnen jederzeit mit Geld-, Essens- und Freiheitsentzug drohen können."
Der Erwachsene stände, so der Kinderschutzin der Verantwortung, Kinder nicht für seine Zwecke, z.B. zum Zweck der sexuellen Befriedigung, zu "missbrauchen". Kurzum: Der Kinderschutz wendet das Prinzip der Verantwortung in dem Sinne auf Kinder an, dass von Kindern jeder Schaden abgewendet werden sollte. Um jenes Prinzip zu realisieren, muss jede Situation vermieden werden, der beim Kind zu Schaden führen könnte. In dem Sinne steht im Kinderschutz die Sorge um das Kindeswohl im Vordergrund, das mit allen Möglichkeiten. so z.B. mit Eingriffen in Bürgerrechte, zu bewahren ist. Unabhängig davon argumentiert der Kinderschutz kein Interesse am Sex mit Ältern haben. Sie hätten lediglich, wenn überhaupt, Interesse am Sex mit Gleichaltrigen und bräuchten keinen Sex mit Erwachsene. Pädophilie sei daher nur das Durchsetzen egoistischer Interessen über das Interesse des Kindes hinweg.
Relativierungen im Kinderschutz
Es gibt weiterhin noch Relativierungen. So gibt es im Kinderschutz Stimmen, die den Sex mit Kindern erlauben, insofern das Kind die gewisse Reife mich sich bringt, womit nicht allen, aber einigen Kindern eine sexuelle Selbstbestimmung zugestanden wird. So argumentiert Gunter Schmidt:
"Es gibt zweifellos Ausnahmen, z. B. bei Jungen kurz vor der Pubertät mit Masturbations- oder anderen orgastischen Sexualerfahrungen mit Gleichaltrigen, also bei Jungen, die schon wissen, was gemeint ist, die ihre Sexualität schon ohne Erwachsenen gelebt haben und die neugierig darauf sind, wie Erwachsene sexuell mit ihnen zusammen reagieren und was sie mit ihnen erleben können."
Argumente der Pädophilen
Pädophile missbilligen die Strafbarkeit sexueller Handlungen Erwachsener mit Kindern. Sie argumentieren hierzu: In ihrem Leben, im Alltag, in der Familie und in der Schule müssen Kinder stets Entscheidungen treffen. Kinder besäßen sehr wohl die kognitive Fähigkeit, die Tragweite ihrer Entscheidungen abzuschätzen. Hätten Kinder jene Fähigkeit nicht, wären sie handlungsunfähig, da sie bei jeder Entscheidung ihre Vormünder, z.B. ihre Eltern fragen müssten, was sie zwar oft, aber nicht ständig tun. Dabei sei zu beobachten, dass Kinder reflektiere Überlegungen anstellen. Viele Entscheidungen träffen sie unabhängig von ihren Sorgeberechtigten, gar gegen ihre Sorgeberechtigten und sie brängen dabei stets Argumente aus Erfahrungen, Informationen und Abwägungen hervor, womit nicht gesagt werden könne, dass Kinder ihre Entscheidungen leichtfertig fällen. Kinder seien ferner jeden Tag mit Entscheidungssituationen durch die Institutionalisierung und Struktuierung ihrer Kindheit konfrontiert. Es sei ungerecht, Kindern in jeglichen Lebensbereichen unabhängige Entscheidungen zuzumuten, in sexuellen Bereichen aber nicht. Es sei ferner falsch, Kindern zu unterstellen, sie hätten "keine Ahnung" von sexuellen Handlungen. Im 21. Jhd. seien Kinder, v.a. Kinder in der Vorpubertät mit sexuellen Handlungen konfrontiert und besäßen ein umfangreiches Wissen über Sex. Es sei unlogisch, Kindern in der Gesellschaft zu unterstellen, sie seien "sexualisiert" oder "sexuell verwahrlost" (z.B. auf stern.de), ihnen gleichzeitig aber zu unterstellen, sie hätten von Sex "keine Ahnung". Der Kinderschutz müsse sich grundlegend an die Realität der Kinder im 21. Jhd. halten und dürfe sich keine Vorstellungen von einer unschuldigen oder unmündigen Kindheit machen, die real nicht existiert, sondern nur als Wunschvorstellung, als Utopie von einer konservativen "glücklichen Kindheit" der Kinderschützer verstanden werden. Es sei ferner unrealisch, dass der Kinderschutz behaupten, Kinder seien asexuelle Wesen und hätten kein Interesse am Sex oder nur Interesse am Sex mit Gleichaltrigen. Hierfür fehle dem Kinderschutz empirische Belege. Zum Machtgefälle betonen Pädophile: Kinder seien sehr wohl fähig, sich gegen Erwachsene im Notfall zu wehren, z.B. wenn sie den Sex mit dem Erwachsenen nicht wünschen. Kinder fällen regelmäßig, wie bereits betont, eigene, selbst getätigte, freie Entscheiungen gegen die Eltern oder gegen sonstige Autoritären, womit eine Manipulation des Kindes im Grunde nicht als prinzipiell gegeben angesehen werden kann. Im gleichen Sinne seien Kinder fähig, den Sex nicht nur abzulenhnen, sie seien fähig, dem Sex zuzustimmen. Es sei unlogisch, Kindern ein "Nein" als "Selbstbestimmung" auszulegen (z.B. in Schulungen der Kinderschützer, in denen Kinder lernen sollen, "nein" zu sagen), das "Ja" sagen, aber als Manipulation zu verklären. Nicht nur die Ablehnung, auch die Zustimmung zum Sex sei als Selbstbestimmung des Kindes zu verstehen und nicht als Produkt der Manipulation des Pädophilen. Wäre es so, könne auch das "Nein" als Manipulation der Kinderschützer gewertet werden. In dem Sinne heben Pädophile die (sexuelle) Selbstbestimmung des Kindes hervor, die es in die Beziehung mit dem Erwachsenen einbringt, womit das Kind zum Erwachsenen in der Beziehung zu ihm als kognitiv gleichrangig angesehen wird. Somit würde der Pädophile seine Macht nie missbrauchen. Er würde das Kind nie erpressen, zwingen oder quälen. Die Beziehung zum Kind sei immer einvernehmlich und somit auch die sexuelle Handlung zwischen dem Kind und dem Pädophilen. Im Grunde sei der Pädophile unfähig, dass Kind im Machtgefälle zu begegnen. Der Pädophile liebe das Kind und werte es daher nicht nur als gleichrangig zu ihm auf. Der Pädophile sei ferner unfähig, dem Kind weh zu tun. Er liebe es dafür zu sehr. Im Gegenteil: Wer Kinder nicht liebt, steht in der Gefahr, Kinder zu quälen. Mit dem Argument der Einvernehmlichkeit, mit dem Argument der Gleichrangigkeit heben Pädophile im Grunde das Machtgefälle zwischen Erwachsenen und Kindern auf. Sie betonen gar, dass sich Macht umdrehen könne, indem Kinder Pädophile anzeigen, verprügeln, etc... könnten. Unabhängig von jenen Argumenten betonen Pädophile, dass für sexuelle Handlungen im Grunde keine kognitiven Fähigkeiten notwendig wären. Für sexuelle Handlungen sei im Grunde die Fähigkeit notwendig, sexuelle Lust zu empfinden. Kinder besäßen jene Lust ab der Geburt und seien daher ab der Geburt fähig, Lust zu empfinden. Dabei sei es nicht nötig, jene Lust kognitiv zu reflektieren. Pädophile verweisen hier v.a. auf Doktorspiele, die lustbestont bereits zwischen Kindern im Kindergarten, ab ca. 5 Jahren, beobachtet werden können. Sie argumentieren weiterhin, dass jene sexuelle Lust im Kindesalter stark egozentrisch ausgeprägt ist und sich nicht auf Partner ausrichtet, was erst in der Pubertät geschieht. In dem Sinne spielt es für Kinder keine Rolle, mit wem sie Sex haben. Das heißt, dass es für die Lust des Kindes keine Rolle spielt, ob sie mit Gleichaltrigen ihre Lust und somit ihren Sex ausleben oder mit Erwachsenen. Zur Schadensfrage betonen Pädophile, dass jede Handlung Risiken beinhaltet und dass es unverantwortlich sei, Kinder nicht in die Lebenswelt der Realität zu integrieren. Würde man Kinder von jedem Risiko bewahren wollen, wäre es unmöglich, dass Kinder Erfahrungen machen. So müsste man Kinder z.B. vor dem Straßenverkehr oder vor Scheidungen schützen bzw. man müsste den Straßenverkehr oder Scheidungen verbieten, da jene Aspekte im Grunde Risiken für das Kindeswohl implizieren und Schäden im Kind verursachen könnten. Gerade durch Erfahrungen würden Kinder klüger, reifer und vernünftiger werden, so Pädophile. Gerade Erfahrung, Wissen und Informationen seien daher der Garant, dass Kinder wissen, worum es geht, womit im Grunde gar der sexuelle Missbrauch verhinert werden könne, da jener nur Kindern widerfahre, die nicht wissen, was sie da tun. Vor allem wehren sich Pädophile gegen die Hysterisierung ihrer Pädophilie, v.a. in den Boulevardmedien. Sie schaffe ein Klima der Irrationalität, die es unmöglich mache, vernünftig über Pädophilie zu argumentieren. Die Hysterisierung der Pädophilie schaffe ein Klima der Angst bei allen Beteiligten, insb. bei Kindern, was unverantwortlich sei. Schließlich fordern Pädophilie die Entkriminalisierung von sexuellen Handlungen mit Kindern. Jede Altersgrenze sei willkürlich gesetzt und unbegründet. Sie kriminalisiere Unschuldige, v.a. Jugendliche, die die Altersgrenze überschreiten. So sei es unverantwortlich, dass Jugendliche mit 14 Jahren sich strafbar machen, wenn Sex mit juristisch 13jährigen Kindern haben. Unlogisch sei es vor allem, dass es jener 14jährige, der hier kriminalisiert wird, im Grunde wieder viktimisiert wird, wenn von ihm pornografische Aufnahmen gemacht wurden (Jugendpornografie ist bis 18 Jahren illegal) oder wenn der 14jährige für den Sex bezahlt hat (Prostitution). Unlogisch sei es ferner, dass die Altersgrenze in den Ländern von 12 (Niederlande) bis 18 (USA) schwankt. Im Endeffekt argumentieren Pädophile, der § 176 StGB könne gestrichen werden, Kinder seien vor Machtmissbrauch durch die Straftatbestände der Nötigung und der Vergewaltigung.
Edelpädophile Argumente
Unter Pädophilen werden Stimmen laut, dass der § 176 StGB seine Berechtigung hat. Es sei nicht hinzunehmen, dass Pädophile Kinder als Sexobjekte betrachten, Kinder müsse man lieben, jene Liebe sei die wahre Pädophilie. Jene Argumentation wird als Edelpädophilie und ihre Vertreter als Edelpädos betrachtet. Schließlich gibt es Stimmen unter Pädophilen, die Schmidt hier folgen und den Sex mit Kindern von ihrer Selbstbestimmung, von ihrer sexuellen Erfahrung abhängig machen und jeden Sex mit unreifen Kindern ablehnen. Jene Argumentation finden wir v.a. bei Pädophilen, die eher ältere Kinder bevorzugen, insb. bei Päderasten, die Jungen bis ins hohe Jugendalter begehrenswert finden.
Visualisierung
GGf. könnte hier zukünftig eine Visualisierung von logischen Verknüpfungen und Widersprüchen von Argumenten vornehmen. Eine Möglichkeit wäre die Mediawiki-Erweiterung Graphviz.
Weblinks
- Newgon Wiki - englisches Wiki über Sexuelle Attraktionen und Sexualkontakte von Minderjährigen miteinander und mit Älteren, das insbesondere aufgrund des Verschwindens von anderen Wikis dieser Art wie Childlover.org, Paed Encyclopedia und BoyWiki entstand. Enthält ausführlichen "Debate Guide" mit Argumenten und Gegenargumenten.
- Counterscript weiterer JuFo Link dazu