§ 176 StGB (Deutschland)
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 176, 182 u. 184 ff.)
Vorbemerkung
Über zwei Jahre habe ich intensiv mit dem Thema Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insbesondere §§174 - 176, 182 u. 184 im 13. Abschnitt des StGB (= Strafgesetzbuch) beschäftigt. Das StGB umfasst 30 Abschnitte [1] u.a. Widerstand gegen die Staatsgewalt (6. Abschnitt - §§110 - 122), Straftaten gegen das Leben (16. Abschnitt - §§211 - 222). In unserem Artikel beschäftigen wir uns mit dem 13. Abschnitt, dass von §§174 - 184 Paragraphen untergebracht sind. Ich werde mich mit dem Vorschriften, §§66 (Sicherungsverwahrung), 68 (Führungsaufsicht), 68b (Weisung) 145a (Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht), 174 sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlen) - 176 (sexueller Missbrauch von Kindern), 182 (sexueller Missbrauch von Jugendlichen), u. 184 (Verbreitung pornographischer Schriften) StGB ausführlich beschränken. --Ronny21 00:15, 25. Sep. 2011 (GMT)
Einleitung
Entwicklungsgeschichte
Übersicht im 13. Abschnitt des StGB
§174
§§176, 176a u. 176b
§182
§184
§66 Abs. 3 (Sicherungsverwahrung) in Verbindung mit §176 ff.
Rechtsfolgen nach dem Bestimmungen des §§ 174 - 176, 182 u. 184 ff. StGB
§68 ff. StGB (Führungsaufsicht)
§68b Weisungen
§145a Verstoß gegen die Weisungen während der Führungsaufsicht
Schlussbemerkung
Abkürzungen
- BewH
- Bewährungshilfe
- BGH
- Bundesgerichtshof (Zitiert nach Band und Seite)
- FührungsA
- Führungsaufsicht
- RegE
- Regierungsentwurf
- StGB
- Strafgesetzbuch
- SV
- Sicherungsverwahrung / Sicherungsverwahrter
- StA
- Staatsanwaltschaft
- StS
- Strafsenat
Zitate/Quellenangaben
Quellen
- ↑ Beckliche Kurz Kommentare - Strafgesetzbuch und Nebengesetze, 56. Auflage, Verlag C.H. Beck München 2009, von Dr. Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof.