§ 176 StGB (Deutschland)
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 176, 182 u. 184 ff.)
Vorbemerkung
Über zwei Jahre haben wir uns intensiv mit dem Thema Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung insbesondere §§174 - 176, 182 u. 184 im 13. Abschnitt des StGB (= Strafgesetzbuch) beschäftigt. Das StGB umfasst 30 Abschnitte [1] u.a. Widerstand gegen die Staatsgewalt (6. Abschnitt - §§110 - 122), Straftaten gegen das Leben (16. Abschnitt - §§211 - 222). In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit dem 13. Abschnitt, der die Paragrafen von §174 - §184 StGB enthält. Wir werden uns mit den Vorschriften, §§ 66 (Sicherungsverwahrung), § 68 (Führungsaufsicht), § 68b (Weisung), § 145a (Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht), § 174 sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlen) - § 176 (sexueller Missbrauch von Kindern), § 182 (sexueller Missbrauch von Jugendlichen), u. § 184 (Verbreitung pornographischer Schriften) StGB ausführlich befassen. --Ronny21 00:15, 25. Sep. 2011 (GMT)--Salix 12:18, 15. Okt. 2011 (GMT)
Einleitung
Die Unübersichtlichkeit und Kompliziertheit hat der 13. Abschnitt aufgrund der rasende Geschwindigkeit zugenommen.[2] Selbst in Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 war eine "grundlegende Reform" des Sexualstrafrechts vereinbart worden [3].Der Artikel versucht, denjenigen die eventuell mit der Vorschrift in Konflikt stehen, oder auch in politischen Bereich beschäftigen, eine klare und verständliche Bild wieder zu geben. Es soll auch Rechnung getragen werden, die Unwissenheit und die finanzielle Ungleichheit zwischen einem Betroffen, die einem Strafverteidiger nicht leisten können, mit notwendigen Information, auszugleichen. Der korrekte Umgang mit der Strafjustizsystem, angefangen von der Durchsuchungsbefehl, vorläufige Festnahme, Untersuchungshaft, Gerichtsverhandlung bis hin zum Eintritt in einer Justizvollzugsanstalt, werden hier ebenfalls ausführlich behandelt.
Entwicklungsgeschichte
Übersicht im 13. Abschnitt des StGB
§174
§§176, 176a u. 176b
§182
§184
§66 Abs. 3 (Sicherungsverwahrung) in Verbindung mit §176 ff.
Rechtsfolgen nach dem Bestimmungen des §§ 174 - 176, 182 u. 184 ff. StGB
§68 ff. StGB (Führungsaufsicht)
§68b Weisungen
§145a Verstoß gegen die Weisungen während der Führungsaufsicht
Schlussbemerkung
Abkürzungen
- BewH
- Bewährungshilfe
- BGH
- Bundesgerichtshof (Zitiert nach Band und Seite)
- FührungsA
- Führungsaufsicht
- Rd.
- Randnummer
- RegE
- Regierungsentwurf
- StGB
- Strafgesetzbuch
- SV
- Sicherungsverwahrung / Sicherungsverwahrter
- StA
- Staatsanwaltschaft
- StS
- Strafsenat
- Vor
- Vorbemerkung
Zitate/Quellenangaben
Quellen
- ↑ Beck'sche Kurz Kommentare - Strafgesetzbuch und Nebengesetze, 56. Auflage, Verlag C.H. Beck München 2009, von Dr. Thomas Fischer, Richter am Bundesgerichtshof.
- ↑ Vor §174 Rd. 3b., ebenda
- ↑ Ziff. XIII 2.1, S.140 (alt) Zeile 5891, S. 120 (aktuell: http://www.cdu.de/doc/pdf/05_11_11_Koalitionsvertrag.pdf)