Schutzalter: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Schutzalter''' beschreibt das Alter einer Person, in der es juristisch die Fähigkeit besitzt, einer sexuellen Handlung einzuwilligen. Sexuelle Handlungen mit, an oder vor Personen unter dieser Altersgrenze sind deshalb vom Gesetzgeber verboten.
== Definition ==


In einigen Ländern wird ebenfalls eine Unterscheidung zwischen homo- und heterosexuellen Sexualkontakten gemacht.
Als '''Schutzalter''' bezeichnet man das per Gesetz festgeschriebene Alter, mit dem »sexuelle Mündigkeit« erreicht ist, soweit diese von der allgemeinen Mündigkeit abweicht. Mit der sexuellen Mündigkeit wird die Freiheit zu sexuellen Handlungen im Rahmen der allgemeinen Gesetze erlangt. Häufig ist das Schutzalter jedoch nicht in einer einzigen Zahl zu fassen, da situativ unterschieden wird. So werden beispielsweise in einigen Ländern homo- und heterosexuelle Sexualkontakten unterschiedlich behandelt. Außerdem können Geschlecht und vorige Beziehung der Sexualpartner eine Rolle spielen, falls etwa ein Verwandtschafts- oder Abhängigkeitsverhältnis vorliegt.
 
== Argumentationen ==
 
Das Schutzalter soll abwägen zwischen dem grundsätzlichen Recht auf [[sexuelle Selbstbestimmung]] einerseits sowie der Gefahr von [[sexueller Missbrauch von Kindern|sexueller Ausnutzung]] von Minderjährigen durch Erwachsene, der wegen der typischen Rollenverteilung und des daraus entstehenden [[Machtgefälle|Machtgefälles]] als besonders verwerflich gilt. Außerdem wird angenommen, dass sexuelle Kontakte von Erwachsenen zu Kindern häufig unter Druck, Anwendung von Gewalt oder Ausnutzung von Zwangslagen zustande kommen. Gegen die Regelung kann eingewendet werden, dass derartige Situationen unabhängig vom Alter auftreten können und allgemein, also auch unter Erwachsenen, zu bestrafen sind ([[Vergewaltigung]], [[Nötigung]], sexuelle Ausbeutung von Behinderten, [[Schutzbefohlene|Schutzbefohlenen]] oder altersdementen Menschen). Eine altersgebundene Regelung ist dazu nicht nötig.
 
Als weiteres Argument wird angebracht, durch das Schutzalter die ''ungestörte (sexuelle) Entwicklung'' von Kindern gewährleisten zu wollen. Hierbei ist wiederum fraglich, ob nicht viel eher eine Tabuisierung störend ist. Darüber hinaus wird umgekehrt in praktisch alle andere Bereiche kindlicher Entwicklung massiv und richtungsweisend Einfluss genommen. Als Erklärung für die inkonsistente Interpretation kann der fehlende gesellschaftlich-kulturelle Rahmen gelten, wie er in anderen Kulturen, etwa der [[griechische Knabenliebe|griechischen Knabenliebe]], gegeben ist. Dieser fehlende Rahmen steigert tatsächlich die Problematik von intergenerationellen Kontakten, da den potentiellen Sexualpartnern meist keine Verhaltensmuster bekannt sind, denen folgend der Kontakt sicher und [[Einvernehmlichkeit|einvernehmlich]] ablaufen könnte, so dass die Gefahr von Missverständnissen größer ist. Hier spielen wiederum die Tabuisierung von [[Sexualität]] im allgemeinen und [[kindliche Sexualität|kindlicher Sexualität]] im Speziellen eine Rolle.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [http://www.avert.org/aofconsent.htm Worldwide ages of consent]
* [http://schutzalter.twoday.net Schutzalter-Blog] (Blog v.a. zur Ende 2008 in Kraft getretenen Sexualstrafrechtsverschärfung - Schutzalter 18 bei Prostitution und Pornographie - aber auch mit allgemeinen Einträgen zum Thema Schutzalter)
* [http://www.avert.org/aofconsent.htm Worldwide ages of consent (englisch)]
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter Wikipedia: Schutzalter]
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter Wikipedia: Schutzalter]
* [http://www.jungsforum.net/recht/gesetze-de.php relevante Deutsche Gesetze für BLs (Jungsforum)], mit Darstellung der Änderungen jüngster Verschärfungen sowie mit nützlichen Erklärungen und Rechtstipps


[[en:Age of consent]]
[[fr:majorité sexuelle]]
[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:BL-Thema]]
[[Kategorie:BL-Thema]]
[[Kategorie:BL-Ratgeber]]
[[Kategorie:BL-Ratgeber]]
[[Kategorie:Enzyklopädie]]

Aktuelle Version vom 11. August 2009, 19:13 Uhr

Definition

Als Schutzalter bezeichnet man das per Gesetz festgeschriebene Alter, mit dem »sexuelle Mündigkeit« erreicht ist, soweit diese von der allgemeinen Mündigkeit abweicht. Mit der sexuellen Mündigkeit wird die Freiheit zu sexuellen Handlungen im Rahmen der allgemeinen Gesetze erlangt. Häufig ist das Schutzalter jedoch nicht in einer einzigen Zahl zu fassen, da situativ unterschieden wird. So werden beispielsweise in einigen Ländern homo- und heterosexuelle Sexualkontakten unterschiedlich behandelt. Außerdem können Geschlecht und vorige Beziehung der Sexualpartner eine Rolle spielen, falls etwa ein Verwandtschafts- oder Abhängigkeitsverhältnis vorliegt.

Argumentationen

Das Schutzalter soll abwägen zwischen dem grundsätzlichen Recht auf sexuelle Selbstbestimmung einerseits sowie der Gefahr von sexueller Ausnutzung von Minderjährigen durch Erwachsene, der wegen der typischen Rollenverteilung und des daraus entstehenden Machtgefälles als besonders verwerflich gilt. Außerdem wird angenommen, dass sexuelle Kontakte von Erwachsenen zu Kindern häufig unter Druck, Anwendung von Gewalt oder Ausnutzung von Zwangslagen zustande kommen. Gegen die Regelung kann eingewendet werden, dass derartige Situationen unabhängig vom Alter auftreten können und allgemein, also auch unter Erwachsenen, zu bestrafen sind (Vergewaltigung, Nötigung, sexuelle Ausbeutung von Behinderten, Schutzbefohlenen oder altersdementen Menschen). Eine altersgebundene Regelung ist dazu nicht nötig.

Als weiteres Argument wird angebracht, durch das Schutzalter die ungestörte (sexuelle) Entwicklung von Kindern gewährleisten zu wollen. Hierbei ist wiederum fraglich, ob nicht viel eher eine Tabuisierung störend ist. Darüber hinaus wird umgekehrt in praktisch alle andere Bereiche kindlicher Entwicklung massiv und richtungsweisend Einfluss genommen. Als Erklärung für die inkonsistente Interpretation kann der fehlende gesellschaftlich-kulturelle Rahmen gelten, wie er in anderen Kulturen, etwa der griechischen Knabenliebe, gegeben ist. Dieser fehlende Rahmen steigert tatsächlich die Problematik von intergenerationellen Kontakten, da den potentiellen Sexualpartnern meist keine Verhaltensmuster bekannt sind, denen folgend der Kontakt sicher und einvernehmlich ablaufen könnte, so dass die Gefahr von Missverständnissen größer ist. Hier spielen wiederum die Tabuisierung von Sexualität im allgemeinen und kindlicher Sexualität im Speziellen eine Rolle.

Weblinks